Diffamierung der staatlichen Förderung von NGOs
Seit einem guten Jahr wird die Förderung von NGOs mit öffentlichen Mitteln harsch kritisiert und delegitimiert. Kampagnenhaft wurden verzerrte Deutungen zu vermeintlich verbotenem "politischen" Handeln von zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihrer vermeintlichen Pflicht zur "Neutralität" in den medialen Diskurs gedrückt und haben Verunsicherung ausgelöst. Unsicherheit in der breiten Öffentlichkeit, die sich fragt, ob es eigentlich richtig ist, wenn der Staat die Zivilgesellschaft finanziell fördert. Unsicherheit aber vor allem bei den vielen haupt- und ehrenamtlich Aktiven, die sich vor Ort für Demokratie und eine offene Gesellschaft einsetzen, zum Teil massive Bedrohungen erfahren und denen nun droht, dass ihrer Arbeit die Finanzierung wegbricht oder dass ein repressiver bürokratischer Rahmen genutzt wird, um ihr Engagement zu beschränken.
Die Berliner Fördermittelaffäre
In diese Debattenlage platzt die Fördermittelaffäre der Berliner Kultursenatorin, die nun in einem Bericht des Rechnungshofes aufgearbeitet ist. Sie scheint alle Vorurteile über eine parteipolitische Instrumentalisierung der Zivilgesellschaftsförderung zu bestätigen: Eine Mittelvergabe nach Gutdünken der politischen Leitung bzw. der Fraktion, ohne festgelegte Förderkriterien, ohne inhaltliche Überprüfung der Eignung der Projekte, intransparent und mit geringem Respekt für die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung.
Beides fordert mich zu dieser Apologie der staatlichen Zuwendungsverwaltung und zu Reformüberlegungen heraus. Denn ich kenne das Förderhandeln der Verwaltung - von beiden Seiten. Als Abteilungsleiterin eines Bundesministeriums und als Vorständin einer öffentlich-rechtlichen Stiftung war ich jahrelang in der Rolle der Zuwendungsgeberin für zivilgesellschaftliche Initiativen, Verbände und Projekte. Und zuvor habe ich über 20 Jahre in der Zivilgesellschaft Projekte initiiert und begleitet, für die wir (unter anderem) öffentliche Fördermittel erhalten haben.
Der Staat darf und soll zivilgesellschaftliches Handeln freiheitsermöglichend fördern
Der Staat darf und soll zivilgesellschaftliches Handeln für die Grundlagen unseres liberalen demokratischen Rechtsstaats freiheitsermöglichend fördern.
Zivilgesellschaftliches Engagement ist politisch und soll es auch sein – denn eine lebendige Zivilgesellschaft ist eine Gelingensbedingung für eine plurale Demokratie. Deswegen gehören die Verengung von Handlungsräumen für die Zivilgesellschaft, Einschüchterung und Druck durch administrative Maßnahmen zum Handwerkszeug autoritärer Staaten und illiberaler Demokratien. Die Trennung von Staat und Gesellschaft spricht nicht gegen eine staatliche Finanzierung von Projekten. Im Gegenteil, ein fördernder Staat, der zivilgesellschaftliches Handeln für die Verwirklichung grundgesetzlicher Ziele etwa des Sozialstaats, der Geschlechtergleichstellung oder des Schutzes vor Diskriminierung aktiviert und unterstützt, folgt auch dem Prinzip der Subsidiarität.
Zuwendungsvergabe ist rechtlich gebundenes Verwaltungshandeln
Zuwendungsvergabe ist durch Recht und Gesetz gebundenes Handeln der Exekutive und darf nicht willkürlich nach Gutdünken der jeweiligen politischen Leitungen erfolgen. Der Förderung liegen verfassungsrechtliche Vorgaben (etwa das staatliche Fördergebot zur Gleichstellung der Geschlechter aus Art. 3 Abs.2 GG, die Pflicht zur Kunst- und Wissenschaftsförderung aus Art. 5 Abs. 3 GG, das Staatsziel Umweltschutz aus Art. 20a GG) oder Fachgesetze (zum Beispiel das Kinder- und Jugendrecht oder die Eingliederungshilfe) zugrunde. Diese werden durch mit dem Finanzministerium abgestimmte Förderrichtlinien konkretisiert, die in abstrakter Form sachliche und formale Kriterien für die Förderung definieren. Dabei werden jene Richtlinien, nach denen zivilgesellschaftliche Förderung erfolgt, üblicherweise nicht mit jedem Regierungswechsel geändert, sondern haben Zyklen über mehrere Legislaturperioden unter unterschiedliche „Hausfarben“ hinweg.
Parlamentarische Kontrolle
Die jährlichen Förderschwerpunkte unterliegen auch parlamentarischer Kontrolle im Rahmen des Haushaltsverfahrens und sind damit auch mit dem Haushaltsgesetz als formellem Gesetz demokratisch legitimiert.
Checks and Balances funktionieren
Einzelne Förderanträge werden von der Verwaltung auf Erfüllung der sachlichen und formalen Kriterien geprüft. In die Einzelentscheidungen über Zuwendungen werden häufig externe Gutachter*innen, Auswahlgremien oder Projektträger einbezogen, um die fachliche Qualität der Entscheidungen zu stärken. Behördliche Entscheidungen über Zuwendungsanträge sind gerichtlich überprüfbar. Zu den Checks and Balances der Zuwendungsverwaltung gehört auch die Arbeit der Rechnungshöfe, die das Handeln der Verwaltung überwachen und - wie das aktuelle Beispiel Berlin zeigt - als Watchdog funktionieren.
Stärkung auf kommunaler Ebene erforderlich
Die Diffamierung der Förderung der Zivilgesellschaft wirkt drastisch auf der kommunalen Ebene. Dort sind die Projekte weniger sprachmächtig und Engagierte sind Druck bis hin zu persönlichen Anfeindungen und Bedrohungen durch die sozialräumliche Nähe stärker ausgesetzt. Dies gilt auch für die Verwaltungen: Auch sie sind weniger als Förderverwaltungen auf Bundesebene in der Lage, sich rechtlich gegen Vorwürfe abzusichern. Und auch die Verwaltungsmitarbeitenden können unmittelbaren persönlichen Angriffen ausgesetzt sein. Der „Chilling Effect“ schlägt damit auf Seiten der Engagierten und der Fördernden zu Buche. Beide Seiten müssen unterstützt und gestärkt werden.
Transparenz und Vertrauen stärken
Meine Konsequenz aus der Situation: Nicht Förderung einschränken, sondern Transparenz und das Vertrauen in Sachentscheidungen stärken. Dazu bald mehr in Teil 2 des Posts.



